Vorder- und Wiederlader

Vorder- und Wiederlader §27 SprengG

In regelmäßigen Abständen finden bei uns Vorder- und Wiederlader Lehrgänge statt. Dies ist ein Vorbereitungslehrgang zur Fachkundeprüfung nach dem Sprengstoffgesetz. Der Kurs endet mit der staatlich anerkannten Prüfung am zweiten Seminartag oder einem vorher festgesetzten Prüfungstermin. Dazu benötigt Ihr als Voraussetzung eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz.

Download:
ARBSCH_SPRENG_01_Unbedenklichkeit_abspeicherbar_.pdf

Musterantrag:
Als Ausfüllhilfe habe ich euch einen Musterantrag bereitgestellt.

 

 


Ablauf:

Bitte den Antrag auf Unbedenklichkeit downloaden, ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und einscannen. Anschließend den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag an das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz lua@lua.saarland.de senden. Die Unbedenklichkeits-Bescheinigung ist dann mit Anmeldung und vor Antritt des Lehrgangs vorzulegen.

Anmeldung zum Lehrgang:
Lehrgangsvoraussetzung ist vor Anmeldung die Vorlage einer gültigen Unbedenklichkeitsbescheinigung nach §34 Abs.2 zur Erlangung der Fachkunde. Die Bescheinigung darf daher nicht älter als ein Jahr sein.

Nach Anmeldung ist noch folgendes zu beachten:

Ihr erhaltet dann von mir eine verbindliche Anmeldung mit meiner Kontoverbindung für die Kursgebühren, welche vorab zu entrichten sind.

  • VL 150€
  • WL 195 €
  • Kombikurs 275 € incl. Prüfungsgebühren, Lernunterlagen, Prüfungsfragen und Materialkosten

Anmeldeformular

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