Vorder- und Wiederlader §27 SprengG
In regelmäßigen Abständen finden bei uns Vorder- und Wiederlader Lehrgänge statt. Dies ist ein Vorbereitungslehrgang zur Fachkundeprüfung nach dem Sprengstoffgesetz. Der Kurs endet mit der staatlich anerkannten Prüfung am zweiten Seminartag oder einem vorher festgesetzten Prüfungstermin. Dazu benötigt Ihr als Voraussetzung eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz.
Download:
ARBSCH_SPRENG_01_Unbedenklichkeit_abspeicherbar_.pdf
Musterantrag:
Als Ausfüllhilfe habe ich euch einen Musterantrag bereitgestellt.
Ablauf:
Bitte den Antrag auf Unbedenklichkeit downloaden, ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und einscannen. Anschließend den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag an das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz lua@lua.saarland.de senden. Die Erteilung kann einige Wochen dauern, daher ist eine rechtzeitige Antragstellung vor dem Lehrgang unbedingt erforderlich. Nach Erhalt der Unbedenklichkeits-Bescheinigung vom LUA ist diese dann mit der Anmeldung und vor Antritt des Lehrgangs vorzulegen.
Anmeldung zum Lehrgang:
Lehrgangsvoraussetzung ist vor Anmeldung die Vorlage einer gültigen Unbedenklichkeitsbescheinigung nach §34 Abs.2 zur Erlangung der Fachkunde. Die Bescheinigung darf daher nicht älter als ein Jahr sein. Sollten mehrere Prüfungstermine zur Auswahl stehen, dann bitte unbedingt im Anmeldeformular angeben, zu welchem Termin Ihr euch gern anmelden möchtet. Ihr bekommt dann passend dazu die Lehrgangstermine genannt.
Nach Anmeldung ist noch folgendes zu beachten:
Ihr erhaltet dann von mir eine verbindliche Anmeldung mit meiner Kontoverbindung für die Kursgebühren, welche vorab zu entrichten sind.
- VL 150€
- WL 195 €
- Kombikurs 275 € incl. Prüfungsgebühren, Lernunterlagen, Prüfungsfragen und Materialkosten
Anmeldeformular